Heute, 00:43
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Heute, 00:58 von Paul Rosenberg.)
(Gestern, 23:02)Alimen T schrieb: P_ hat dazu was nützliches geschrieben :
https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...#pid217817
Bei der Vaterschaftsklage inkl. der Klage der Umgangspflicht(rechts) musste mir als Schüler mit Bafög natürich volle VKH bewlligt werden. Das Verfahren und den Strteitwert bis zum fiktiv festgelegten Unterhalt wird dann wohl oder übel der Staat in Raten abbezahlen..
Ich hoffe der gesunde Menscheverstand stirbt zuletzt..