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SGB II - Freibetrag für Unterhaltszahlung
#5
Danke für die schnelle Antwort  Shy



Dann beziehe ich mich bei meinem Antrag nun auf § 11b Absatz 1 Satz 1 Nummer 7?:
https://dejure.org/gesetze/SGB_II/11b.html



Des Weiteren stellt sich mir die Frage, wie ich dagegen rechtlich vorgehen kann, wenn das Jobcenter die Abänderung des Titels verlangt..?
Da es sich nur um den Mindestunterhalt handelt, wird wohl keine Richterin diesen auf 0 setzen, zumal der Titel noch kein Jahr alt ist..
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RE: SGB II - Freibetrag für Unterhaltszahlung - von Paul Rosenberg - 04-09-2025, 17:39

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