04-09-2025, 17:18
Aha. Ich habe auch erst die Antworten abgewartet ,-) . Auch für mich immer wieder erhellend, das SGB. Sind gar nicht so meine drei Buchstaben, mit denen ich zurecht komme.
Eine Abänderung des Titels wird wohl kaum verlangt werden (?). Er ist ja schon beim Mindestunterhalt. Oder verlangen die evtl. gar, dass man eine Unterhaltsabänderungsklage führt in Richtung Mangelfall?
Eine Abänderung des Titels wird wohl kaum verlangt werden (?). Er ist ja schon beim Mindestunterhalt. Oder verlangen die evtl. gar, dass man eine Unterhaltsabänderungsklage führt in Richtung Mangelfall?