31-08-2025, 21:56
Nach der Trennung Steuerklasse 2 für die Frau, dann hat sie mehr. Kindesunterhalt irgendwas um die 756 € je Kind nach Kindergeldabzug.
Bei der Immobilie wird es komplex.
Normaler Zugewinnausgleich findet statt. Ehevertrag gab es ja keinen. Wer wieviel ins Haus gesteckt hat, ist irrelevant, es zählt das Anfangs- und Endvermögen. Dein Eigenkapital in Höhe 170.000 EUR kannst du nur retten, wenn du es belegen kannst und wenn es als Anfangsvermögen oder privilegierte Schenkung gilt. Dann würde es dir im Zugewinnausgleich angerechnet. Das Haus ist auch noch zu 70/30 aufgeteilt , damit ist eine Auseinandersetzung der Miteigentümergemeinschaft notwendig. Entweder einer übernimmt den anderen, oder Verkauf.
Dass dein Schwager Mieter im EG ist, macht es schwer verkäuflich, aber nicht unmöglich. Im Zweifel kann ein Gericht auch die Teilungsversteigerung anordnen. Das ist oft der Druckpunkt, um sich gütlich zu einigen. Einigung unbedingt nötig. Wenn ihr euch nicht einigt, verlierst du die Kontrolle, es läuft auf Zwangsverwertung hinaus und ihr verliert alle.
Bei der Immobilie wird es komplex.
Normaler Zugewinnausgleich findet statt. Ehevertrag gab es ja keinen. Wer wieviel ins Haus gesteckt hat, ist irrelevant, es zählt das Anfangs- und Endvermögen. Dein Eigenkapital in Höhe 170.000 EUR kannst du nur retten, wenn du es belegen kannst und wenn es als Anfangsvermögen oder privilegierte Schenkung gilt. Dann würde es dir im Zugewinnausgleich angerechnet. Das Haus ist auch noch zu 70/30 aufgeteilt , damit ist eine Auseinandersetzung der Miteigentümergemeinschaft notwendig. Entweder einer übernimmt den anderen, oder Verkauf.
Dass dein Schwager Mieter im EG ist, macht es schwer verkäuflich, aber nicht unmöglich. Im Zweifel kann ein Gericht auch die Teilungsversteigerung anordnen. Das ist oft der Druckpunkt, um sich gütlich zu einigen. Einigung unbedingt nötig. Wenn ihr euch nicht einigt, verlierst du die Kontrolle, es läuft auf Zwangsverwertung hinaus und ihr verliert alle.