Vor 7 Stunden
Der deutsche Familienrechtstag steht wieder an. Die Familie muss weiter gerichtet werden. Wer 260 EUR raushauen will, kann hingehen: vom 17. bis 20. September 2025 in Bonn , https://www.dfgt.de/index.php?tid=126
Die Organisation im Vorfeld erschien sehr holprig, alles wurde immer wieder verschoben. Die Arbeitskreise erscheinen diesmal als wahlloses Sammelsurium und im Gegensatz zu früheren Zeiten ist auch kaum was ausgebucht. Liegts an den organisierenden zwei stellvertretenden vorsitzenden Damen?
Erwähnenswert vielleicht der Arbeitskreis "Zukunft der Düsseldorfer Tabelle" https://www.dfgt.de/resources/2025_Expose_AK_13.pdf
Verweisen wird auf einen Aufsatz hinter einer Bezahlschranke. Der Inhalt ist aber bekannt. Es wird darin kritisiert, dass die Düsseldorfer Tabelle, obwohl als Auslegungshilfe gedacht, heute oft wie Gesetz angewendet wird. Diese rigide Anwendung lasse wenig Raum für Einzelfallgerechtigkeit, was verfassungsrechtlich problematisch sein könne. Auch der BGH wird kritisiert, der die Düsseldorfer Tabelle einfach nach oben fortgeschrieben hat bis zum Doppelten des bisherigen Höchsteinkommens.
https://www.haufe.de/id/beitrag/ff-01202...87079.html
Punkte dort:
- steht im Widerspruch zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen stehen (Art. 6 GG, Schutz von Ehe und Familie; Anspruch auf individuelle Bedarfsermittlung).
- Der Unterhalt ist nach Gesetz ein Bedarfsanspruch im Einzelfall, nicht ein Tabellenanspruch.
- Die bloße Fortschreibung in Hochverdienerfälle hinein ignoriert, dass dort der tatsächliche Bedarf des Kindes festgestellt werden müsste (z. B. private Schule, Sport, Hobbys, Reisen).
- Richter müssen den Mut haben, von der Tabelle abzuweichen, haben sie aber nicht.
Die Organisation im Vorfeld erschien sehr holprig, alles wurde immer wieder verschoben. Die Arbeitskreise erscheinen diesmal als wahlloses Sammelsurium und im Gegensatz zu früheren Zeiten ist auch kaum was ausgebucht. Liegts an den organisierenden zwei stellvertretenden vorsitzenden Damen?
Erwähnenswert vielleicht der Arbeitskreis "Zukunft der Düsseldorfer Tabelle" https://www.dfgt.de/resources/2025_Expose_AK_13.pdf
Verweisen wird auf einen Aufsatz hinter einer Bezahlschranke. Der Inhalt ist aber bekannt. Es wird darin kritisiert, dass die Düsseldorfer Tabelle, obwohl als Auslegungshilfe gedacht, heute oft wie Gesetz angewendet wird. Diese rigide Anwendung lasse wenig Raum für Einzelfallgerechtigkeit, was verfassungsrechtlich problematisch sein könne. Auch der BGH wird kritisiert, der die Düsseldorfer Tabelle einfach nach oben fortgeschrieben hat bis zum Doppelten des bisherigen Höchsteinkommens.
https://www.haufe.de/id/beitrag/ff-01202...87079.html
Punkte dort:
- steht im Widerspruch zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen stehen (Art. 6 GG, Schutz von Ehe und Familie; Anspruch auf individuelle Bedarfsermittlung).
- Der Unterhalt ist nach Gesetz ein Bedarfsanspruch im Einzelfall, nicht ein Tabellenanspruch.
- Die bloße Fortschreibung in Hochverdienerfälle hinein ignoriert, dass dort der tatsächliche Bedarf des Kindes festgestellt werden müsste (z. B. private Schule, Sport, Hobbys, Reisen).
- Richter müssen den Mut haben, von der Tabelle abzuweichen, haben sie aber nicht.