25-08-2025, 09:52
Dann müsste der Unterhalt auf dem Land niedriger sein. Beim Pflichtigen zählt ja alles, ihm kann z.B. eine Mietersparnis unterstellt werden, fiktive Mieteinnahmen, alles was den Unterhalt erhöht.
Beim Ausgeben des Geldes des Pflichtigen durch den Berechtigten - nix.
Beim Ausgeben des Geldes des Pflichtigen durch den Berechtigten - nix.