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Neuer Knaller- Formulierung aus einem Beschluss
#12
Seinerzeitige Antwort von ´p, welcher gerade von Dir angesprochen wurde, war in der Folge auch: Beschwerde meines Wissens ja, aber im Verfahren selbst brauchts einen Anwalt, wenn das OLG losverhandelt.

Und genau so geschah es...

P.S.: Nennt man auch "verstehendes Lesen". Das bloße Abkippen von Links in Richtung Gestzestexte nützt nichts, wenn man sie nicht versteht.

Im Übrigen ist es vielen Vätern aus vielerlei Gründen nicht anzuraten, selbst Umgangsverfahren beim Amtsgericht zu führen - trotz aller Kritik in Richtung vieler Anwälte.
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RE: Neuer Knaller- Formulierung aus einem Beschluss - von Nappo - Gestern, 23:33

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