Gestern, 23:01
Auch ohne Anwaltspflicht kann sich der Antragsteller einen Anwalt nehmen. Ist am OLG nicht unüblich für isolierte Verfahren im Sorgerecht oder Umgangsrecht. Wenn der Anwalt geistig woanders ist, ist das an allen Gerichten von Übel. Zuverlässiger sind diese Fachkräfte bei der Pünktlichkeit der Honorarrechnung.