Gestern, 22:20
(Gestern, 16:38)Nappo schrieb: Ich bin in der nur bedingt glücklichen Lage, dass ich aufgrund meiner eigenen Geschichte, die nunmehr im nächsten Jahr 20 Jahre vorbei ist, und meiner einige Jahre später begonnenen Tätigkeit, mich im Sumpf von Väterthemen und Väter-Treffen zu verlieren, keine einzige Story lediglich vermuten, oder gar erfinden muss ,-) .
Boah ey, so lange schon!?
Und trotzdem ist dir bisher nicht bekannt, dass in Sorge- und Umgangsverfahren auch am OLG keinerlei Anwaltszwang besteht (einzige Ausnahme: Folgesachen)?