Gestern, 11:41
Dann stellt sich die Frage, wie weit man es durchziehen kann und will.
Im Moment stellt sich die Frage gar nicht, weil erst die letzten 12 Monate (also dem Auskunftszeitraum) vermutlich noch nicht verheiratet war.
Im Moment stellt sich die Frage gar nicht, weil erst die letzten 12 Monate (also dem Auskunftszeitraum) vermutlich noch nicht verheiratet war.