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Skurrile Vaterschaftsfeststellungsklage
#3
Zitat:Bezüglich Befruchtung, es ist eine bekannte Taktik, den Inhalt eines eben benutzten Kondoms geeignet zu verwenden. Solltest du das Ding also nicht selber mitgenommen haben oder so entsorgt, dass es nicht mehr abgegriffen werden kann, dann gibt es tatsächlich ein Risiko, dass du aufgrund der Zweitverwendung des Kondominhalts ungewollt Vater wurdest.

Kann man denn in diesem Fall irgendwas machen oder hat man da als Mann einfach verloren?

Zitat:Habe ich das richtig verstanden, es gab einen gerichtlich angeordneten Vaterschaftstest? Wieso zwei verschiedene Labore? Das ist unüblich. Wurde alles nach Vorgaben des Gerichts durchgeführt, also Probenentnahme unter Aufsicht? Oder war das ganze dann irgendeine private Aktion?

Der juristische Stand ist ebenfalls unklar. Hast du einen Anwalt eingeschaltet, der Auskunft zum Verfahrensstand und Verfahrensort einholt und aufpasst, dass die nicht Schmu treiben?

Genau es gab einen gerichtlich angeordneten Test.
Der Abstrich von der Mutter und dem Kind wurden in einem anderen Bundesland genommen, als vom "Erzeuger".
Wie es bei der Mutter und dem Kind abgelaufen ist, ist mir nicht bekannt. Jedoch wurde der Test kurz nach der Geburt von dem neugeborenen Kindes aus bestehender Familie genommen und in dem Krankenhaus in dem entbunden wurde, arbeitet ein vermutliches Familienmitglied der Klägerfamilie.
Ganz wichtig: es handelt sich bei der Geschichte nicht um einen Seitensprung, sondern aus einer Zeit vor der Familiengründung.

Ein Anwalt ist hoffentlich bald mit an Bord, es wurde vergeblich gesucht (seit etwa einem halben Jahr), aber kaum eine Kanzlei hat freie Mandantenplätze oder es kam keine Antwort zurück. 
Akteneinsicht wurde beim Landesobergericht angefordert und könnte nächste Woche soweit sein.
Das dort Schmu betrieben wird, ist leider meine Vermutung und Angst.
Ich habe auch schon um einen weiteren Test gebeten, aber noch keine Antwort darauf bekommen. 
Das einzige was mir bisher bestätigt bzw. gewährleistet wurde, ist der Schutzantrag für das Neugeborene, sowie dass keine Adresse herausgegeben wurde, jedoch nur telefonisch. 

Danke erstmal für die Antwort
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RE: Skurrile Vaterschaftsfeststellungsklage - von Azrael - Gestern, 11:36

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