21-08-2025, 18:08
Hier Textpassagen aus einem mir vorliegendem Vergleich, bei dem ich nur noch in die Tischplatte beißen kann:
- Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass der in Ziffer 1 bis 3 vereinbarte Kindesunterhalt in Höhe von 128% des Mindestunterhaltes der jeweils gültigen Düsseldorfer tabelle weiterhin gezahlt werden soll, solange der Antragsteller nicht erwerbstätig ist, auch wenn sich sein Einkommen tatsächlich verringern sollte. Die Kindesunterhaltsvereinbarung ist somit nur dann bei Vorliegen der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen abänderbar, wenn der Antragsgegner wieder eine Erwerbstätigkeit aufnimmt.
Wtf ?
- Der Antragsgegner verpflichtet sich dazu, der Antragstellerin unaufgefordert Auskunft über sein Einkommen zu erteilen, sobald er wieder eine Erwerbstätigkeit aufnimmt.
Keine Vollstreckungsklausel
- Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass der in Ziffer 1 bis 3 vereinbarte Kindesunterhalt in Höhe von 128% des Mindestunterhaltes der jeweils gültigen Düsseldorfer tabelle weiterhin gezahlt werden soll, solange der Antragsteller nicht erwerbstätig ist, auch wenn sich sein Einkommen tatsächlich verringern sollte. Die Kindesunterhaltsvereinbarung ist somit nur dann bei Vorliegen der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen abänderbar, wenn der Antragsgegner wieder eine Erwerbstätigkeit aufnimmt.
Wtf ?
- Der Antragsgegner verpflichtet sich dazu, der Antragstellerin unaufgefordert Auskunft über sein Einkommen zu erteilen, sobald er wieder eine Erwerbstätigkeit aufnimmt.
Keine Vollstreckungsklausel