21-08-2025, 17:45
Wenn sie sich rundweg weigert, dann kommt der Versuch über Ordnungsgeld tatsächlich in Frage. Bedenke, dass das ein zweischneidiges Schwert ist: Wird kein Ordnungsgeld verhängt (bei der Richterin "lustlos, entscheidungsschwach" liegt das Risiko dafür bei über 50%), kann sie das künftig als Freibrief auffassen, weiter Umgang nach Gutsherrinnenart zu machen. Klappt es, könnte es erzieherische Wirkung haben, die jetzt am Anfang einer neuen Regelung besonders wichtig ist.
Ein Schaden muss bezifferbar und nachweisbar sein. Reiner zeitlicher Mehraufwand reicht nicht, höherer Aufwand kommt bei Umgang eben gelegentlich vor.
Dann gehört ein Passus rein "in der Regel am Folgewochenende, auf jeden Fall aber innerhalb vier Wochen" oder so ähnlich. Ist ja ein häufiger Fall, Kinder werden z.B. krank und können dann nicht immer durch die Gegend geschoben werden.
Ein Schaden muss bezifferbar und nachweisbar sein. Reiner zeitlicher Mehraufwand reicht nicht, höherer Aufwand kommt bei Umgang eben gelegentlich vor.
Zitat:Habe ich drinnen - darauf habe ich bestanden. Allerdings, dass wir uns in der Elternberatung darüber unterhalten, wie und wann genau ausgefallener Umgang nachgeholt wird. Ich bin nicht flexibel genug, einen ausgefallenen Umgang immer direkt am Folgewochenende nachzuholen.
Dann gehört ein Passus rein "in der Regel am Folgewochenende, auf jeden Fall aber innerhalb vier Wochen" oder so ähnlich. Ist ja ein häufiger Fall, Kinder werden z.B. krank und können dann nicht immer durch die Gegend geschoben werden.