21-08-2025, 17:17
(21-08-2025, 10:57)p__ schrieb: Sofern kein deutlicher Schaden entstanden ist (lange Fahrt zum Übergabepunkt, verfallene gebuchte Urlaubsreise ohne Rückerstattung), bringt es nichts, da was durchzusetzen.
Weil nichts durchgesetzt werden wird? Muss ich Schäden nachweisen? Wenn ja: wie? Es hat mich durchaus einige Mühe gekostet, meine Arbeit belastet (Abholung montags statt samstags), etc.
Mit welchem Maß wird hier wie gemessen?
(21-08-2025, 10:57)p__ schrieb: Eine gute Umgangsregelung enthält einen Passus, dass ausgefallene Tage nachzuholen sind. Bei Vergleichen ist das meist nicht der Fall, da beschränkt sich die hochbezahlte juristische Faulheit lieber auf ein paar Sätze ohne sowas und generiert damit Ärger, Leid, Frust. Es trifft ja nicht den eigenen fetten Hintern, also alles ok.
Habe ich drinnen - darauf habe ich bestanden. Allerdings, dass wir uns in der Elternberatung darüber unterhalten, wie und wann genau ausgefallener Umgang nachgeholt wird. Ich bin nicht flexibel genug, einen ausgefallenen Umgang immer direkt am Folgewochenende nachzuholen.
Aber es handelt sich ja hier nicht um Umgang, der aufgrund einer Unpässlichkeit des Kindes etc. nachgeholt werden muss.
Sondern um Umgang, der von der Mutter ohne Angabe von Gründen ("Ich glaube nicht, dass deine Ferien schon am 09. August beginnen") boykottiert wurde.
Das 'Nachholen' soll nur ein letztes Angebot sein, mich gütlich zu einigen.
(21-08-2025, 10:57)p__ schrieb: Schreibe kurz und knapp, dass die zwei ausgefallenen Umgangstage von XX.XX.XXXX bis XX.XX.XXXX nachgeholt werden. Rede nicht in langen Begründungen rum. Die meldet sich schon, wenns ihr nicht passt.
Der KM? Das habe ich. Meine Frage ist eine andere: was mache ich, wenn sie sagt "nachgeholt wird nix"?