21-08-2025, 15:17
Diskutieren wirs also tiefer.
Der Beschluss des OLG Brandenburg ist leider wertlos, denn es wird nicht gesagt um was es eigentlich geht. Ist es ein Mangelfall bei Kindesunterhalt minderjähriger Kinder oder wird bereits viel Unterhalt gezahlt oder gehts um Ehegattenunterhalt?
Der gerne von den Unterhaltsmaximierern zitierte Beschiss... ähm... Beschluss der OLG Nürnberg vom 11.12.2014 - 10 UF 1182/14 ist auch sowas. Der Vater hat vier Kinder und ist heftiger Mangelfall. Und auch dort wird trotzdem gemahnt, dass der steuerliche Nachteil, den die neue Frau erleidet gegenzurechnen ist (RN 51). Auch dies überlesen die Unterhaltsmaximierer grundsätzlich.
Dasselbe Problem mit BGH XII ZR 72/06 - Mangelfall! Es wird auch ausdrücklich auf §1603 Abs. 2 BGB Bezug genommen.
Man muss auch sehr genau unterscheiden. Steuerklasse 4 mit oder ohne Faktorverfahren?
Der Beschluss des OLG Brandenburg ist leider wertlos, denn es wird nicht gesagt um was es eigentlich geht. Ist es ein Mangelfall bei Kindesunterhalt minderjähriger Kinder oder wird bereits viel Unterhalt gezahlt oder gehts um Ehegattenunterhalt?
Der gerne von den Unterhaltsmaximierern zitierte Beschiss... ähm... Beschluss der OLG Nürnberg vom 11.12.2014 - 10 UF 1182/14 ist auch sowas. Der Vater hat vier Kinder und ist heftiger Mangelfall. Und auch dort wird trotzdem gemahnt, dass der steuerliche Nachteil, den die neue Frau erleidet gegenzurechnen ist (RN 51). Auch dies überlesen die Unterhaltsmaximierer grundsätzlich.
Dasselbe Problem mit BGH XII ZR 72/06 - Mangelfall! Es wird auch ausdrücklich auf §1603 Abs. 2 BGB Bezug genommen.
Man muss auch sehr genau unterscheiden. Steuerklasse 4 mit oder ohne Faktorverfahren?