21-08-2025, 11:02
Es gibt keine Pflicht zu 3/5, es gibt nur eine Pflicht sich nicht auf Kosten des Unterhaltsberechtigten schlechter zu stellen. Irgendwo in den Tiefen des Forum war das schon mal Thema, es gibt auch Gerichtsbeschlüsse dazu.
Vorsicht mit KI fragen. Habs eben probiert, brachte BGH-Beschlüsse deren Inhalt völlig andere Sachverhalte hatte. Das hat nicht mal dabei geholfen, woanders was passendes zu suchen. Zeitverschwendung und richtig gefährlich, wenn man das für bare Münze nimmt. Wundert mich gerade etwas, wieso das bei Gerichtsbeschlüssen so derart versagt.
Vorsicht mit KI fragen. Habs eben probiert, brachte BGH-Beschlüsse deren Inhalt völlig andere Sachverhalte hatte. Das hat nicht mal dabei geholfen, woanders was passendes zu suchen. Zeitverschwendung und richtig gefährlich, wenn man das für bare Münze nimmt. Wundert mich gerade etwas, wieso das bei Gerichtsbeschlüssen so derart versagt.