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JA 'ermittelt' gegen Mutter - wie vorgehen?
Sofern kein deutlicher Schaden entstanden ist (lange Fahrt zum Übergabepunkt, verfallene gebuchte Urlaubsreise ohne Rückerstattung), bringt es nichts, da was durchzusetzen.

Eine gute Umgangsregelung enthält einen Passus, dass ausgefallene Tage nachzuholen sind. Bei Vergleichen ist das meist nicht der Fall, da beschränkt sich die hochbezahlte juristische Faulheit lieber auf ein paar Sätze ohne sowas und generiert damit Ärger, Leid, Frust. Es trifft ja nicht den eigenen fetten Hintern, also alles ok.

Schreibe kurz und knapp, dass die zwei ausgefallenen Umgangstage von XX.XX.XXXX bis XX.XX.XXXX nachgeholt werden. Rede nicht in langen Begründungen rum. Die meldet sich schon, wenns ihr nicht passt.
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RE: JA 'ermittelt' gegen Mutter - wie vorgehen? - von p__ - 21-08-2025, 10:57

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