Ah ja. Also Auskunftserteilung wäre ja dann ordnungsgemäß bezüglich der letzten 12 Monate. Dann wird die in die Tischkante beißen, denn irgendetwas fiktiv drauf rechnen, aufgrund der zwischenzeitlichen Heirat kann sie nicht, da die Stkl 4 gewählt wurde und der Vater sich steuerlich nicht schlechter gestellt hat (Stkl. 5). So weit verstanden.
Nun könnte sie behaupten, er müsse die Stkl. 3 wählen, denn diese würde einen geringeren Lohnsteuerabzug beinhalten und somit ein (vorab) höheres Netto. Da sehe ich das aber dann auch anders, denn 3/5 impliziert eine Nachzahlung und die bliebe unberücksichtigt. Die Literatur besagt auch, dass er die Stkl. 4 bei Heirat verwenden darf. Eine Auskunftspflicht bezüglich des Einkommens der Ehefrau besteht nicht. Am Ende sehen die das einkommen dann doch, nämlich wenn er zu einem späteren Zeitpunkt die Est-Erklärung vorlegt. Es sei denn, wir schwärzen ,-)
Ich denke, dass die Auskunftsvariante eine gute Idee ist. Das Einkommen bleibt relativ gleich. Auch für die Zukunft.
Nun könnte sie behaupten, er müsse die Stkl. 3 wählen, denn diese würde einen geringeren Lohnsteuerabzug beinhalten und somit ein (vorab) höheres Netto. Da sehe ich das aber dann auch anders, denn 3/5 impliziert eine Nachzahlung und die bliebe unberücksichtigt. Die Literatur besagt auch, dass er die Stkl. 4 bei Heirat verwenden darf. Eine Auskunftspflicht bezüglich des Einkommens der Ehefrau besteht nicht. Am Ende sehen die das einkommen dann doch, nämlich wenn er zu einem späteren Zeitpunkt die Est-Erklärung vorlegt. Es sei denn, wir schwärzen ,-)
Ich denke, dass die Auskunftsvariante eine gute Idee ist. Das Einkommen bleibt relativ gleich. Auch für die Zukunft.