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Unterhaltsberechnung weil neu geheiratet...
#9
In meinem Schreiben hatte ich ja die Voraussetzung auf erneute Auskunft bezweifelt. Nun Auskunft über die letzten 12 Monate zu erteilen ist auch eine Variante, an die ich nicht dachte ,-)
Die letzte Auskunft ist exact 12 Monate her. Aber tue ich das, kommt sie mir wieder mit einer Schätzung, da sie auf die Heirat versucht zu verweisen und auf zukünftige Steuervorteile (?)

Einkommensunterlagen der Ehefrau stehen ihr sowieso nicht zu. Interessant ist ein steuerlicher Aspekt, den ich ihr auch um die Ohren haute: Nämlich, dass sie erst dann Unterhalt ausrechnen könne, wenn der Est-Bescheid von 2024 vorläge und dies ginge ja erst im Frühjahr 2025. Und in der Folge, müsste ich einen Aufteilungsbescheid beim FA beantragen, denn nur die Steuerersparnis die auf den Vater entfällt, kann sich unterhaltsrelevant auswirken und nicht die Ersparnis, welche auf die neue Ehefrau entfällt. So meine Auffassung. Denn die gehen sonst her und rechnen ihm natürlich die komplette Erstattung aus 4/4 zu.

Bei der Inverzugsetzung stört mich, dass sie behauptet, man könne ihr nicht widersprechen. Das ist natürlich falsch. Besteht kein Rechtsgrund zu Auskunft, kann man der Inverzugsetzung widersprechen. Letztlich soll die Inverzugsetzung ja nur bewirken, dass nach Ausrechnung neuen Unterhalts ab diesem Datum nachzuzahlen ist.
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RE: Unterhaltsberechnung weil neu geheiratet... - von Nappo - 21-08-2025, 10:17

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