20-08-2025, 19:50
Da würde ich dann Auskunft erteilen und zwar ausschliesslich über die vergangenen 12 Monate, nicht über die Ehefrau. Er hat offiziell gefragt, er bekommt Antwort, nix Vertagung. Beim Schreiben ist ihm wohl aufgefallen, dass er sich in die Ecke gezeichnet hat.
Beim Verzug hab ich den Eindruck, der JA-Knilch labert sich mit einem Textbaustein um die Sache herum. Er hat nicht verstanden, was Inverzugsetzung bedeutet. Verzug ist, nach Aufforderung zur Leistung nicht zu zahlen. Zu §1613 schrieb ich da schon, dass Verzug auch ab Auskunft eintritt, wenn nach der Auskunftserteilung sofort eine konkrete Unterhaltsforderung gestellt wird. Strittig ist das gar nicht, das hat der JA Typ auch nicht begriffen.
Einen zum Ehegattensplitting zwingen zu wollen ist natürlich eine Lüge. Der neue Ehegatte ist nicht verpflichtet, durch das Splitting „fremde“ Unterhaltslasten zu subventionieren. Er ist nur verpflichtet, sich nicht schlechter zu stellen, also z.B. Steuerklasse 5 zu wählen. Es gilt, da nicht zu argumentieren, sondern die Fakten mitzuteilen. "Ich befinde mich in Steuerklasse 4", fertig.
Beim Verzug hab ich den Eindruck, der JA-Knilch labert sich mit einem Textbaustein um die Sache herum. Er hat nicht verstanden, was Inverzugsetzung bedeutet. Verzug ist, nach Aufforderung zur Leistung nicht zu zahlen. Zu §1613 schrieb ich da schon, dass Verzug auch ab Auskunft eintritt, wenn nach der Auskunftserteilung sofort eine konkrete Unterhaltsforderung gestellt wird. Strittig ist das gar nicht, das hat der JA Typ auch nicht begriffen.
Einen zum Ehegattensplitting zwingen zu wollen ist natürlich eine Lüge. Der neue Ehegatte ist nicht verpflichtet, durch das Splitting „fremde“ Unterhaltslasten zu subventionieren. Er ist nur verpflichtet, sich nicht schlechter zu stellen, also z.B. Steuerklasse 5 zu wählen. Es gilt, da nicht zu argumentieren, sondern die Fakten mitzuteilen. "Ich befinde mich in Steuerklasse 4", fertig.