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Vaterschaftsfeststellungsklage
#2
Zitat:Sind die doof? Verwechseln die Feststellung und Anerkennung?

Ohne den Wortlaut des Antrags ist das nicht zu beurteilen. Häufig stellt sich bei solchen Schilderungen über mehrere Zwischenstationen heraus, dass der Antragsteller irgendeine Vorlage aus dem Internet verwendet hat, deren Voraussetzungen und Wirkungen er gar nicht kennt, aber sie klingt halt gut.

Für § 1598a BGB muss er erstmal rechtlicher Vater sein. Für §1600d darf die Vaterschaft nicht bestehen.

Zitat: Als er das Kind auf dem Arm hatte, meinte sie vielleicht sei er ja nicht der Vater.
Er sollte sich nicht bei ihr melden.

Die Wort sind zwar verschwendet, weil es sich offenbar um einen hoffnunglosen Liebeskasper und Beta handelt der sowieso nie auf guten Rat hören wird, aber richtig wäre es, die Beine in die Hand zu nehmen zu verschwinden. Wenn sie dann doch noch ankommt, ist wenigstens Zeit gewonnen.
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RE: Vaterschaftsfeststellungsklage - von p__ - Gestern, 10:20

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