Gestern, 10:53
(14-08-2025, 21:39)p__ schrieb: Ab Kindesalter drei muss sie eben nicht Vollzeit arbeiten. Das Tschobtsenter muss gar nichts begründen. Für die Berechnung ihres Anspruchs wird ihr wird eine Teilzeitarbeit mit 50-75% unterstellt, egal ob sie das macht oder nicht. Und der Rest bis zu den 100% ist der übrige Unterhaltsanspruch. Der Vater wird sozusagen zum Aufstocker gemacht, der echtes oder fiktives Einkommen der Mutter aufzustocken hat.
Das ganze wird immer schlimmer...
kann ich genauso gut alles hinwerfen und auswandern. Ich kann einfach nichts mehr beiseite packen oder mir irgendwas aufbauen.