15-08-2025, 13:02
Ja, ich hab das schon verstanden, da jedoch kein Unterhaltstitel besteht, sollte ich vielleicht abwarten, bis mir Auskunft abverlangt werden sollte. Könnte ein paar Monate Anspruch sparen, Unterhalt für die Vergangenheit kann ja bekanntlich nicht eingeklagt werden.