Gut, jetzt noch eine Frage: Es ist bekanntlich schwer KU zurückzufordern, gilt ja als verbraucht. Nun hab ich der Mutter bisher - ohne Titel - 600 Euro überwiesen als Unterhalt für unseren Sohn. Nunmehr wird klar, wieviel Geld er sich regelmäßig dazuverdient hat. Hätte die Mutter mir hier nicht unaufgefordert Mitteilung machen müssen, damit ich den Unterhalt anpassen bzw. hätte einstellen können? Könnte ich sie da in Regress nehmen? Es würde mir schon reichen, wenn die Klage überhaupt vom Gericht angenommen werden würde, da ich auch für Unterhalt eine Rechtsschutzversicherung habe, mir wäre dies daher auch rein symbolisch eine Ehre ihr da zumindest Stress zu bereiten.
Unterhalt ab 18
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Unterhalt ab 18 - von IPAD3000 - Vor 10 Stunden
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