Vor 6 Stunden
Ab Kindesalter drei muss sie eben nicht Vollzeit arbeiten. Das Tschobtsenter muss gar nichts begründen. Für die Berechnung ihres Anspruchs wird ihr wird eine Teilzeitarbeit mit 50-75% unterstellt, egal ob sie das macht oder nicht. Und der Rest bis zu den 100% ist der übrige Unterhaltsanspruch. Der Vater wird sozusagen zum Aufstocker gemacht, der echtes oder fiktives Einkommen der Mutter aufzustocken hat.