Gestern, 16:19
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Gestern, 16:21 von Vollstreckungsziel.)
Nochmal als Nachtrag bzgl Betreuungsunterhalt:
Sie wird ja nie im Leben selbst auf die Idee kommen Betreuungsunterhalt geltend zu machen, da sie ja sowieso nur im System herumgereicht wird.
Das heißt das Jobcenter wird hier bei mir Eintreiben ohne es ihr überhaupt zu sagen, weil sie das gar nicht müssen.
Ob vor oder nach 3 Jahren ist für sie unerheblich, denn solange sie Bürgergeld bekommt, ändert sich nichts für sie.
Das heißt nur das Jobcenter hat hier die Ersparnis, da es eben einen Teil der Ausgaben bei mir zurückfordert.
Aber sobald die 3 Jahre um sind, muss ja nicht das Jobcenter nachweisen warum sie nicht arbeiten kann, sondern sie selbst müsste es.
Es ist aber für sie völlig egal, weil Geld kommt trotzdem, nur es wird eben nicht mehr bei mir durch das Jobcenter zurückgeholt.
Es wäre glaube viel schlimmer, wenn es eine vorher berufstätige Frau ist, die das ganze anwaltlich regeln lässt.
Da hätte man deutliches Nachsehen.
Aber ich kann mir schwer vorstellen, dass das Jobcenter in ihrem Namen eine Verlängerung oder anteilige Fortführung des Betreuungsunterhalts geltend machen kann.
Es kann der KM völlig egal sein, solange sie in dem System ist.
Und wenn sie irgendwann arbeiten geht, müsste sie da selbst draufkommen hier einen Anwalt einzuschalten.
Diese Frau war zu anfang zu verwirrt sich ein englischsprachiges Dokument bei8m Jugendamt herunterzuladen. Ihr Anwalt scheint auch von der Unterkunft gestellt zu sein.
Da fällt es mir schwer mir vorzustellen, dass ich es hier mit einer sehr gerissenen Person zu tun habe.
Ohne Helferindustrie ist die nicht gefährlich. Aber mit unaufhaltsam.
Sie wird ja nie im Leben selbst auf die Idee kommen Betreuungsunterhalt geltend zu machen, da sie ja sowieso nur im System herumgereicht wird.
Das heißt das Jobcenter wird hier bei mir Eintreiben ohne es ihr überhaupt zu sagen, weil sie das gar nicht müssen.
Ob vor oder nach 3 Jahren ist für sie unerheblich, denn solange sie Bürgergeld bekommt, ändert sich nichts für sie.
Das heißt nur das Jobcenter hat hier die Ersparnis, da es eben einen Teil der Ausgaben bei mir zurückfordert.
Aber sobald die 3 Jahre um sind, muss ja nicht das Jobcenter nachweisen warum sie nicht arbeiten kann, sondern sie selbst müsste es.
Es ist aber für sie völlig egal, weil Geld kommt trotzdem, nur es wird eben nicht mehr bei mir durch das Jobcenter zurückgeholt.
Es wäre glaube viel schlimmer, wenn es eine vorher berufstätige Frau ist, die das ganze anwaltlich regeln lässt.
Da hätte man deutliches Nachsehen.
Aber ich kann mir schwer vorstellen, dass das Jobcenter in ihrem Namen eine Verlängerung oder anteilige Fortführung des Betreuungsunterhalts geltend machen kann.
Es kann der KM völlig egal sein, solange sie in dem System ist.
Und wenn sie irgendwann arbeiten geht, müsste sie da selbst draufkommen hier einen Anwalt einzuschalten.
Diese Frau war zu anfang zu verwirrt sich ein englischsprachiges Dokument bei8m Jugendamt herunterzuladen. Ihr Anwalt scheint auch von der Unterkunft gestellt zu sein.
Da fällt es mir schwer mir vorzustellen, dass ich es hier mit einer sehr gerissenen Person zu tun habe.
Ohne Helferindustrie ist die nicht gefährlich. Aber mit unaufhaltsam.