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Eventuell Vater widerwillen
#59
(Gestern, 12:12)p__ schrieb: Betreuungsunterhalt wird dich noch länger begleiten wie die drei Jahre. Es ist nicht so, dass der Anspruch ab dem dritten Lebensjahr des Kindes wegfällt, er wird zunächst mal nur auf fiktive Teilzeitarbeit gesenkt. Mit anderen Worten, die Mutter ist auch ab Kindesalter 3 nicht verpflichtet, Vollzeit zu arbeiten, stattdessen hast du die Differenz zu Vollzeit aufzufüllen, das ist ihr Anspruch. Allerdings dürfte in deinem Fall schon der Kindesunterhalt alles auffressen. Vergiss nicht, dass Kindesunterhalt nicht nur Düsseldorfer Tabelle ist. Du hast noch mehr zu bezahlen, zum Beispiel auch die Betreuungskosten für das Kind. Wenn sie nicht arbeitet, fallen Sonder- und Mehrbedarf zu 100% auf dich zurück.

Ich hoffe tatsächlich, dass das nicht der Fall ist. 
So wie ich das bisher gelesen habe, muss sie das dann selbst nachweisen, wenn es über die 3 Jahre geht. 
Zusätzlich ist es ja auch so, dass sie sowieso vermutlich das Jobcenter als Dritte Instanz haben wird, die quasi in ihrem Namen das ganze eintreiben wird. 
Das ist gut wie es auch schlecht ist, denn das Jobcenter wird nicht in ihrem Namen einen Anwalt aufsuchen um das ganze zu verlängern. Sondern nach 3 Jahren müsste sie hier selbst tätig werden.
Bisher wirkte die nicht besonders selbstständig wenn es darum geht Dinge in Bewegung zu setzen. Merke ich ja aktuell auch bei all dem Quatsch rund um den Test. 
Würde mich überraschen, wenn sie das hier mehr als 3 Jahre geltend machen kann.

Also so wie ich das verstanden habe müsste sie das eigenständig begründen, damit das Jobcenter dann in ihrem Namen wie ein Inkasso-Unternehmen vorgeht und mich schröpft. 
Genau hier weiß ich nicht wie glaubhaft sie das darlegen kann. 

Aber langsam wundere ich mich wie dieser ganze Quatsch überhaupt legal sein kann. Wenn sie das so durchzieht und ihren [Unterschreitung des Mindestniveaus] nicht früher hochbekommt für ne Arbeit, brauch sie nicht erwarten, dass ich ihr wie ein Sonnenschein begegne. 

(Gestern, 12:57)Alimen T schrieb: …kann sein dass ich 1000€ weniger zur Verfügung hätte….


Betreuungsunterhalt Hätte mich bei Leistungsfähigkeit fast 800€ gekostet
Obwohl die exe 600€ Elterngeld erhalten hat . Demnach könnte man 1400€ unterstellen ohne
Elterngeld. Realistisch wäre es schon… leider .. plus 355€ kindesunterhalt.

Da es ja für Kindesunterhalt als auch für Betreeungsunterhalt neuere Selbsterhaltungsgrenzen gibt, würde ich mal sagen, das maximum liegt hier bei mir bei 1200,- 
Aber eventuell überschätze ich das auch maßlos. 
Wenn es hier ein positives Testergebnis geben sollte und ich irgendwann Post mit Forderungen bekomme, lasse ich da def. einen Anwalt drüberschauen.
Aber wenn es soweit ist, kann ich hier ja wieder schreiben oder auf bereits existierende Infos zugreifen.
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RE: Eventuell Vater widerwillen - von VivaAsia - 04-06-2025, 05:11
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RE: Eventuell Vater widerwillen - von p__ - Vor 7 Stunden

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