Gestern, 12:12
Betreuungsunterhalt wird dich noch länger begleiten wie die drei Jahre. Es ist nicht so, dass der Anspruch ab dem dritten Lebensjahr des Kindes wegfällt, er wird zunächst mal nur auf fiktive Teilzeitarbeit gesenkt. Mit anderen Worten, die Mutter ist auch ab Kindesalter 3 nicht verpflichtet, Vollzeit zu arbeiten, stattdessen hast du die Differenz zu Vollzeit aufzufüllen, das ist ihr Anspruch. Allerdings dürfte in deinem Fall schon der Kindesunterhalt alles auffressen. Vergiss nicht, dass Kindesunterhalt nicht nur Düsseldorfer Tabelle ist. Du hast noch mehr zu bezahlen, zum Beispiel auch die Betreuungskosten für das Kind. Wenn sie nicht arbeitet, fallen Sonder- und Mehrbedarf zu 100% auf dich zurück.