11-08-2025, 21:59
(08-08-2025, 23:44)Alimen T schrieb: Mich wundert tatsächlich weshalb der Hinweis auf Anfechtung der Vaterschaft ? Die Vaterschaft kann man erst anfechten, wenn man der rechtliche Vater ist ? Oder versucht man da 2 Verfahren zu machen?
Tatsächlich hat mich das auch nicht ruhen lassen, weshalb ich dem Gericht eine Anfrage bzgl dieses irreführenden Textes geschrieben habe und hier um Antwort gebeten habe.
Allerdings war ich auch zwischenzeitlich bei einem Anwalt und der meinte zu mir, dass das nicht weiter komisch sei. "Es sei ja nur Betreff, aber die Formulierung des Antrags sei ansonsten korrekt". Er denkt das kommt vermutlich eher davon, dass der Anwalt der KM wohl etwas fachfremd ist beim Familienrecht, bzw. Vaterschaftsfestellungen.
Ich sollte meine Hoffnungen dahingehend also fahren lassen.
Und heute habe ich tatsächlich nach über 8 Wochen wieder Kontakt zur KM aufgenommen, nachdem ich sie und vor 8 Wochen anfing zu ignorieren. Einfach weil mich die Sache nicht los ließ und ich selbst in Erfahrung bringen wollte, ob sie nicht vielleicht verheiratet ist in ihrem Heimatland.
Also bestand mein Tag darin ihr Löcher in den Bauch zu fragen, Vertrauen aufzubauen und irgendwann ganz unauffällig mal danach zu fragen. Nur um dann zu hören, dass das bei ihr nicht der Fall sei.
Mir war am Anfang schnell klar, dass eine Ehe eine rechtliche Vaterschaft bedeuten würde und auch einen Stopp für eine Feststellung.
Auch habe ich hier schnell in Erfahrung gebracht wie schwer solche Anfechtungen in bestimmten Regionen der Welt sind, besonders Westafrika.
Und natürlich würde ich so ein Schlupfloch auch nutzen, aber das hat sich wohl nun alles von selbst gelöst und ich kann einfach weiter auf den Test warten.