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Unterhaltsberechnung weil neu geheiratet...
#4
Überschätze die Jugendamtsfiguren nicht. Ich habe da über meine Verwandten Innenansichten. Böser Wille oft, aber meist Unfähigkeit, Anfangs auch Sendungsbewusstsein. Die sind auch nicht varianten- oder einfallsreich. 95% sind Textvorlagen und automatische Vorgänge nach Massgabe des DJI, der Zentralstelle. Dort wird alles erstmal einseitig verstärkt und die JA-Heinis bedienen sich an den fertigen Textsammlungen.

Zitat:Frech ist zudem, dass das JA ihn natürlich direkt auch in Verzug setzt.

Ein Auskunftsersuchen kann den Verzug rückwirkend begründen, wenn danach zügig ein bestimmter Unterhalt gefordert wird. Auch ohne dass das im Auskunftsersuchen genannt wurde, § 1613 BGB Rückwirkende Geltendmachung.

Eine von der Gegenseite behauptete Inverzugsetzung löst umgekehrt keine Inverzugsetzung aus, wenn sie keine echte Grundlage hat. Ein Behauptung schafft kein Recht. Das gehört in die Kategorie der Myriaden von Ablenkungen, wo man mittels Textbaustein Nervosität und Arbei bei der Gegenseite generiert.
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RE: Unterhaltsberechnung weil neu geheiratet... - von p__ - 07-08-2025, 11:33

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