Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhaltsberechnung: Berücksichtigung vom Nebenverdienst?
#4
Nach meiner persönlichen Erfahrung gilt immer der Grundsatz der Unterhaltsmaximierung. Wer z.B. durch einen Nebenjob seine Einkünfte von 2.500 € auf 3.000 € steigert, der zahlt eben Unterhalt aus den 3.000 €. Notfalls waren das dann halt eheprägende Verhältnisse.
Ich würde das Thema Nebenverdienst scheuen wie der Teufel das Weihwasser - bevor noch jemand auf die Idee kommt, den Unterhaltspflichtigen via Einkommensfiktion zur Aufnahme einer Nebentätigkeit zu zwingen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Unterhaltsberechnung: Berücksichtigung vom Nebenverdienst? - von Austriake - 06-08-2025, 15:55

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste