Nach meiner persönlichen Erfahrung gilt immer der Grundsatz der Unterhaltsmaximierung. Wer z.B. durch einen Nebenjob seine Einkünfte von 2.500 € auf 3.000 € steigert, der zahlt eben Unterhalt aus den 3.000 €. Notfalls waren das dann halt eheprägende Verhältnisse.
Ich würde das Thema Nebenverdienst scheuen wie der Teufel das Weihwasser - bevor noch jemand auf die Idee kommt, den Unterhaltspflichtigen via Einkommensfiktion zur Aufnahme einer Nebentätigkeit zu zwingen.
Ich würde das Thema Nebenverdienst scheuen wie der Teufel das Weihwasser - bevor noch jemand auf die Idee kommt, den Unterhaltspflichtigen via Einkommensfiktion zur Aufnahme einer Nebentätigkeit zu zwingen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1