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Unterhaltsberechnung: Berücksichtigung vom Nebenverdienst?
#2
Beim Trennungsunterhalt zählt in der Regel, was ist, also jedes Einkommen incl. Nebentätigkeit.

Beim Ehegattenunterhalt gibt es strengere Masstäbe an die Zumutbarkeit von Nebenjobs. Beim Kindesunterhalt wird ein Nebenjob voll angerechnet. Aufgeben ist möglich weil ja der Mindestunterhalt gedeckt ist, es kann aber sehr schwierig werden den Unterhaltsbetrag in der Praxis zu senken. Dagegen ist heftige Gegenwehr zu erwarten.

Vor einer Trennung ist ein Nebenjob ein unkalkulierbares Risiko, das zu vermeiden ist. Sowas beginnt man nach der Trennung und nicht offiziell, sondern Bargeldwirtschaft.
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RE: Unterhaltsberechnung: Berücksichtigung vom Nebenverdienst? - von p__ - 03-08-2025, 09:18

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