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Kindertagesgeldkonto und Kinderunterhaltszahlungen
#14
(23-07-2025, 12:19)itler schrieb: Hilft eine formlose schriftliche Erklärung - Treuhandvereinbarung , z. B.:

    "Ich, [Name], habe das Tagesgeldkonto [IBAN] auf den Namen meines minderjährigen Kindes [Name] eröffnet. Das Guthaben stammt vollständig aus meinem eigenen Vermögen. Es wurde nicht dem Kind geschenkt, sondern wird treuhänderisch von mir verwaltet. Ich behalte mir vor, über das Guthaben jederzeit zu verfügen. Diese Mittel sollen mir persönlich verbleiben." ?

Die "Vereinbarung" ist absolut widersinnig: 

Falls Du es dem Kind nicht geschenkt hast, ist es Dein Eigentum und Du kannst es nicht treuhänderisch verwalten. Das kann man nämlich nur bei fremden Eigentum.
Falls es aber dem Kind gehört, kannst Du eben nicht jederzeit darüber verfügen. 

Der Fall ist gelaufen. Alles, was man Dir empfehlen kann ist,  das entnommene Geld so schnell wie möglich auf das Konto des Kindes zurück zu überweisen.
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RE: Kindertagesgeldkonto und Kinderunterhaltszahlungen - von Theo - 23-07-2025, 14:32

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