21-07-2025, 20:40
Da ist kein Grund geschildert, wieso das Jugendamt das Recht hätte, erneut Auskunft zu verlangen.
Manchmal kann es trotzdem günstig sein, Auskunft zu geben, obwohl die zwei Jahre noch nicht rum sind. Wenn man Einkommenssteigerungen erwartet etwa. Die Auskunft schreibt dann als alte Gehalt für zwei Jahre fort. Man gewinnt ein Jahr ohne Erhöhung.
Manchmal kann es trotzdem günstig sein, Auskunft zu geben, obwohl die zwei Jahre noch nicht rum sind. Wenn man Einkommenssteigerungen erwartet etwa. Die Auskunft schreibt dann als alte Gehalt für zwei Jahre fort. Man gewinnt ein Jahr ohne Erhöhung.