Gestern, 07:35
Liebe Community,
ich habe ein Haus von meiner Mutter übertragen bekommen. Es gehört mir alleine und ich stehe alleine im Grundbuch. Mein Ex Mann fordert innerhalb der Frist eine hohe, völlig überzogene, Summe an Unterhalt, die mich zwingen würde mein Haus zu verkaufen. Dies ist jedoch nicht möglich, da meine Mutter mit im Haus wohnt. Sie hat Wohnrecht und Nutzungsrechte, sogar in meinem Privatbereich, was das Haus unverkäuflich macht und auch eine Vermietung ist nicht möglich.
Wir haben renoviert und dafür ein Darlehen aufgenommen. Die hohe Summe zahle ich seit vielen Jahren alleine ab. Weitere Schulden kann ich nicht tragen und tilgen. Wir sind mittlerweile vor Gericht und es wurde auch ein Gutachten erstellt.
Bei näherer Auseinandersetzung mit der Übertragungsurkunde habe ich hier eine Rückübertragungspflicht bei Veräußerung oder Belastung gefunden. Dies trug ich bei Gericht vor, da mein Anwalt wenig Engagement gezeigt hat. Man setzte sich mit dem Thema auseinander, aber es gibt hier keine eindeutige Rechtssprechung und ein Urteil, demnach der Zugewinn um 1/3 gekürzt wurde. In der Fachliteratur ist auch zu finden, dass der Zugewinn in solchen Fällen nicht zu bilanzieren ist.
Ich suche jetzt nach weiteren Personen mit solchen Formulierungen in der Übertragungsurkunde und Erfahrungen, wie sich das auf den Zugewinn ausgewirkt hat.
ich habe ein Haus von meiner Mutter übertragen bekommen. Es gehört mir alleine und ich stehe alleine im Grundbuch. Mein Ex Mann fordert innerhalb der Frist eine hohe, völlig überzogene, Summe an Unterhalt, die mich zwingen würde mein Haus zu verkaufen. Dies ist jedoch nicht möglich, da meine Mutter mit im Haus wohnt. Sie hat Wohnrecht und Nutzungsrechte, sogar in meinem Privatbereich, was das Haus unverkäuflich macht und auch eine Vermietung ist nicht möglich.
Wir haben renoviert und dafür ein Darlehen aufgenommen. Die hohe Summe zahle ich seit vielen Jahren alleine ab. Weitere Schulden kann ich nicht tragen und tilgen. Wir sind mittlerweile vor Gericht und es wurde auch ein Gutachten erstellt.
Bei näherer Auseinandersetzung mit der Übertragungsurkunde habe ich hier eine Rückübertragungspflicht bei Veräußerung oder Belastung gefunden. Dies trug ich bei Gericht vor, da mein Anwalt wenig Engagement gezeigt hat. Man setzte sich mit dem Thema auseinander, aber es gibt hier keine eindeutige Rechtssprechung und ein Urteil, demnach der Zugewinn um 1/3 gekürzt wurde. In der Fachliteratur ist auch zu finden, dass der Zugewinn in solchen Fällen nicht zu bilanzieren ist.
Ich suche jetzt nach weiteren Personen mit solchen Formulierungen in der Übertragungsurkunde und Erfahrungen, wie sich das auf den Zugewinn ausgewirkt hat.