Gestern, 11:34
(Gestern, 11:21)Sixteen Tons schrieb: Die Mutter hat dann dem Gericht vorgeschlagen, im Drei Wochen Takt zwischen Schweiz und Deutschland zu pendeln. Beschlossen wurde dann, das die Halbschwester unserer Kinder dann jeweils für drei Wochen beim dem Vater und dann für die gleiche Dauer bei der Mutter (in Deutschland) verbleibt.
Das ist ja eine irre Konstellation. Welche Stelle erlaubt denn Arbeit im Dreiwochentakt? Ich denke, das Gericht hat das auch als irre angesehen, aber ohne Relevanz, die eigentliche Entscheidung war das Wechselmodell, das Kind nicht in die Schweiz zu lassen. Die denken sicher, das geht es nicht gut und die Mutter ist bald wieder ganz da.
Leider ist auch das Wechselmodell nicht realistisch. Ein drei Wochen Wechsel ist zu lang. Das sind jedesmal kleine Umzüge. Ich hoffe, für die Tochter ist das der Einsteig, ganz zum Vater zu wechseln. Wahnsinn, was für ein Tanz da von den Helfern aufgeführt wird, weil die Mutter der Hafer sticht. Kann mir nicht vorstellen, dass das ohne Schaden für das Kind abgeht.