04-07-2025, 20:50
Wenn sie in der Schweiz den Erstwohnsitz hat UND dort ihre Einkünfte bezieht, gilt das Doppelbesteuerungsabkommen. Versteuert wird in der Schweiz. Also grundsätzlich im Tätigkeitsstaat.
Bezieht sie aber auch weitere Einkünfte in Deutschland) - Miete - ist sie nach wie vor in Deutschland steuerpflichtig für diese Einkünfte.
Bezieht sie aber auch weitere Einkünfte in Deutschland) - Miete - ist sie nach wie vor in Deutschland steuerpflichtig für diese Einkünfte.