01-07-2025, 17:16
Prinzipiell richtig, denn es geht beim Kindergeld (auch) darum, wer faktisch die Hauptbetreuungsperson ist. Lebt die Mutter in der Schweiz (Nachweis), ist sie es nicht, weil das Kind in deren Haus alleine wohnt.
Sorgt also der Vater (der woanders wohnt) für Unterhalt, Betreuung und Organisation, dann könntest du meiner Meinung nach einen Abzweigungsantrag stellen. Das kann ein Kind auch, aber erst wenn es 18 ist und noch kindergeldberechtigt. Dann bekäme das Kind das KG direkt. Hier aber nicht. Also musst Du den Antrag stellen.
Es könnte sogar Sozialbetrug sein, wenn die Mutter das Kind alleine zurück lässt und das KG kassiert.
Du müsstest begründen, dass Du Unterhalt zahlst UND vor Ort bist UND warum das Kind alleine wohnt UND das die Mutter sich nicht um das Kind kümmert (Schweiz)
Versuch macht klug.
Aber richte dich mal darauf ein, dass das dauert. Aber wenn es positiv beschieden wird, gilt es rückwirkend. Dann würde die KG-Kasse rückwirkend zahlen und die Mutter zur Kasse bitten.
Denn auf der KG-Kasse sitzen nicht die "Schlauen" der Verwaltung. Das ist ähnlich wie bei Zulassungsstellen. Akzeptiere nicht sofort ein "geht nicht", sondern lege Widerspruch ein. Da musst du dran bleiben. Und mit "dauern" meine ich u.U. auch mal Monate, nicht Wochen. Aber egal ,-)
Am Ende wird rückwirkend abgewickelt.
Sorgt also der Vater (der woanders wohnt) für Unterhalt, Betreuung und Organisation, dann könntest du meiner Meinung nach einen Abzweigungsantrag stellen. Das kann ein Kind auch, aber erst wenn es 18 ist und noch kindergeldberechtigt. Dann bekäme das Kind das KG direkt. Hier aber nicht. Also musst Du den Antrag stellen.
Es könnte sogar Sozialbetrug sein, wenn die Mutter das Kind alleine zurück lässt und das KG kassiert.
Du müsstest begründen, dass Du Unterhalt zahlst UND vor Ort bist UND warum das Kind alleine wohnt UND das die Mutter sich nicht um das Kind kümmert (Schweiz)
Versuch macht klug.
Aber richte dich mal darauf ein, dass das dauert. Aber wenn es positiv beschieden wird, gilt es rückwirkend. Dann würde die KG-Kasse rückwirkend zahlen und die Mutter zur Kasse bitten.
Denn auf der KG-Kasse sitzen nicht die "Schlauen" der Verwaltung. Das ist ähnlich wie bei Zulassungsstellen. Akzeptiere nicht sofort ein "geht nicht", sondern lege Widerspruch ein. Da musst du dran bleiben. Und mit "dauern" meine ich u.U. auch mal Monate, nicht Wochen. Aber egal ,-)
Am Ende wird rückwirkend abgewickelt.