01-07-2025, 08:36
"Ausgemachte" Umgangszeiten haben immer Ablaufcharakter. Mit jedem Jahr wo es klappt, hat man ein Jahr gewonnen.
Bei einem Urlaub, den man auch nicht mehr absagen kann, hilft ein Antrag auf einstweilige Anordnung. Je nachdem wieviel Zeit noch ist: Das kann man ohne Anwalt.
Kurz und knapp formulieren:
1. Hinweis auf die Absprache (Beweis: E-Mail Verkehr)
2. Hinweis auf den nicht mehr stornierbaren Urlaub
3. Hinweis i.S. Kontinuitätsprinzip (War schon immer so. Kinder sind das gewöhnt und wollen das auch.)
Einziges Mittel. Ein solcher Antrag geht schnell. Ob es noch schnell genug ist, weiß ich nicht.
Bei einem Urlaub, den man auch nicht mehr absagen kann, hilft ein Antrag auf einstweilige Anordnung. Je nachdem wieviel Zeit noch ist: Das kann man ohne Anwalt.
Kurz und knapp formulieren:
1. Hinweis auf die Absprache (Beweis: E-Mail Verkehr)
2. Hinweis auf den nicht mehr stornierbaren Urlaub
3. Hinweis i.S. Kontinuitätsprinzip (War schon immer so. Kinder sind das gewöhnt und wollen das auch.)
Einziges Mittel. Ein solcher Antrag geht schnell. Ob es noch schnell genug ist, weiß ich nicht.