21-06-2025, 19:53
Ein Wechselmodell wird nur gehen, wenn auch die Ex zustimmt. Was will das grössere Kind, das 16jährige?
Wenn du §1568a BGB gelesen hast, dann weisst du: Zuweisung der Ehewohnung anlässlich der Scheidung. Vorher gehts auch, aber dafür ist die Schwelle höher. Ein beliebter Beschleuniger ist der Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes, die Ex erfindet einen Übergriff auf sie durch dich.
Wenn du §1568a BGB gelesen hast, dann weisst du: Zuweisung der Ehewohnung anlässlich der Scheidung. Vorher gehts auch, aber dafür ist die Schwelle höher. Ein beliebter Beschleuniger ist der Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes, die Ex erfindet einen Übergriff auf sie durch dich.