20-06-2025, 11:26
Erstmal vielen Dank für die guten Ratschläge ! Inzwischen hat das JC neu berechnet und möchte jetzt immer noch wissen, wovon mein Sohn seit dem 1.6. - wo die Mietstundung von ca. 650 EUR vorerst aufgehoben wurde - "seinen Lebensunterhalt bestreitet. 150 EUR können nicht reichen für (Nahrung, Kleidung, Mobilität, Internet, Handy, Strom,…..) " Und warum der Mietvertrag nicht direkt bei Einzug in die Wohnung sondern erst im letzten Jahr abgeschlossen wurde.
Meine Stellungnahme zu dieser Frage plane ich wie folgt: der Mietvertrag wurde erst zu einem Zeitpunkt abgeschlossen, als mein Sohn seinen ersten Arbeitsvertrag hatte, zuvor war er in einer Fortbildung und hatte kein Einkommen. Da er aktuell wieder (fast) kein Einkommen hat, würde ich die Mietstundung fortschreiben bis Ende der Ausbildung 2028, und dann eine Rückzahlung in Raten fordern (das werde ich schriftlich aufsetzen und von ihm unterschreiben lassen). Somit hat er aktuell laut Berechnung des JC ein Einkommen von 800 EUR, und das ist zwar nicht viel, reicht aber so eben zum Leben. Desweiteren bekommt er aus dem erweiterten Familienkreis hin und wieder Zuwendungen als Unterstützung - kann ich das so schreiben ?
Außerdem wollen die den abschließenden Bescheid vom Bürgergeldantrag aus letztem Jahr, der immer noch nicht vorliegt. Ich bin nicht sicher, ob dieser Bescheid positiv oder negativ ausfallen wird - wenn das Bürgergeld für die arbeitslosen Monate im letzten Jahr abgelehnt wird, dann nicht wg meinem Sohn sondern wegen MEINEM Einkommen, da ich ja automatisch mit in die Bedarfsgemeinschaft einbezogen werde. Mein Einkommen ist aber doch vollkommen irrelevant für die Unterhaltsberechnung ? Kann/darf ich das JC darauf hinweisen ?
Und zuletzt ist noch ein weiteres Schreiben vom JA gekommen mit der Aufforderung, sich bei einem Notar schriftlich zur Zahlung des Mindestunterhalts zu verpflichten. Das werden wir nicht tun, da ist es gut zu wissen, dass laut Eurer Auskunft derartige Forderungen erstmal nicht rechtswirksam sind. Und sowieso aufgrund der aktuellen Einkommenssituation ja auch nicht möglich.
Nochmals danke für Eure Hinweise - wir haben zwar einen Anwalt, der leitet die Schreiben an uns weiter und ist jedes Mal dankbar, wenn ich so gut vorgearbeitet habe, dass er meine Antworten übernehmen kann - aber konkrete Lösungsvorschläge kommen nicht ...
Meine Stellungnahme zu dieser Frage plane ich wie folgt: der Mietvertrag wurde erst zu einem Zeitpunkt abgeschlossen, als mein Sohn seinen ersten Arbeitsvertrag hatte, zuvor war er in einer Fortbildung und hatte kein Einkommen. Da er aktuell wieder (fast) kein Einkommen hat, würde ich die Mietstundung fortschreiben bis Ende der Ausbildung 2028, und dann eine Rückzahlung in Raten fordern (das werde ich schriftlich aufsetzen und von ihm unterschreiben lassen). Somit hat er aktuell laut Berechnung des JC ein Einkommen von 800 EUR, und das ist zwar nicht viel, reicht aber so eben zum Leben. Desweiteren bekommt er aus dem erweiterten Familienkreis hin und wieder Zuwendungen als Unterstützung - kann ich das so schreiben ?
Außerdem wollen die den abschließenden Bescheid vom Bürgergeldantrag aus letztem Jahr, der immer noch nicht vorliegt. Ich bin nicht sicher, ob dieser Bescheid positiv oder negativ ausfallen wird - wenn das Bürgergeld für die arbeitslosen Monate im letzten Jahr abgelehnt wird, dann nicht wg meinem Sohn sondern wegen MEINEM Einkommen, da ich ja automatisch mit in die Bedarfsgemeinschaft einbezogen werde. Mein Einkommen ist aber doch vollkommen irrelevant für die Unterhaltsberechnung ? Kann/darf ich das JC darauf hinweisen ?
Und zuletzt ist noch ein weiteres Schreiben vom JA gekommen mit der Aufforderung, sich bei einem Notar schriftlich zur Zahlung des Mindestunterhalts zu verpflichten. Das werden wir nicht tun, da ist es gut zu wissen, dass laut Eurer Auskunft derartige Forderungen erstmal nicht rechtswirksam sind. Und sowieso aufgrund der aktuellen Einkommenssituation ja auch nicht möglich.
Nochmals danke für Eure Hinweise - wir haben zwar einen Anwalt, der leitet die Schreiben an uns weiter und ist jedes Mal dankbar, wenn ich so gut vorgearbeitet habe, dass er meine Antworten übernehmen kann - aber konkrete Lösungsvorschläge kommen nicht ...