18-06-2025, 09:22
(18-06-2025, 09:15)p__ schrieb: Gericht, Zwangsgeld wegen Verstoss gegen den Kontaktverbots-Beschluss. Würde ich trotzdem nicht tun. Speichern und als Beifang beim nächsten Verfahren geeignet verwerten. Wenn der neue Richter z.B. irgendeinem Kommunikation und Beratungsquatsch anhängt, dann kann man damit nachweisen dass sie schon vorher Beschlüsse dazu ignorierte und nur konfrontativen Spam kann.
Bedeutet: wenn der Richter im Verfahren kommt mit "führen sie mal Elterngespräche", dann gehe ich hin und sage "hören Sie auf mit dem sinnlosen Quatsch, die Mutter bedroht mich immer nur"?
Und was habe ich davon, außer, keine Elterngespräche führen zu müssen?