Hallo Gemeinde,
erbitte Rat in Bezug auf folgendes.
Nachdem ich über einen längeren Zeitraum viel Nerven gelassen und Geld bei Gericht verloren habe, Umgang staendig sabotiert wurde habe habe ich es vor 10 Jahren sein zum Selbstschutz sein lassen.
Jetzt aber ist mein Kind alt genug (13 Jahre) zur eigenständigen Kommunikation und auch Entscheidungen zu treffen. Deshalb möchte ich nun wieder Kontakt aufnehmen und eine Beziehung aufbauen. Dazu kommt das ich erwerbsunfähig bin, von der Unterhaltskasse nichts mehr zu fürchten habe.
Durch diese habe ich aber erfahren das die Mutter in einen anderen Landkreis verzogen ist. Und nach aller groesster Wahrscheinlichkeit eine Meldeauskunftssperre verfuegt hat, hoechstwahrscheinlich beim Einwohnermeldeamt. Do das selbst das Jugendamt keinen zugriff hat, die Unterhaltskasse die Adresse nicht5 mal denen weitergeben darf.
Bevor spekuliert wird- es gibt nichts. Keine Gewalt, Kindeswohlgefaehrdung.. gar nichts. Das spielt aber in der BRD keine Rolle wenn eine Mutter bei den Behörden irgendwas erzaehlt.
Die zustaendige Abteilung des Jugendamtes ist also so nicht in der Lage mein Recht auf Auskunft und auch Umgang zu veranlassen, da es die Mutter nicht kontaktieren kann in Unkenntniss aller Kontaktdaten.
Im jetzt aktuellen Landkreis gibt es drei Amtsgerichte. Welches zustaendig ist kann ohne Adresse nicht ermittelt werden so das ich mich dort hin wenden koennte. Ich habe das bei dem Bevoelkerungsanzahl groesstem getan und das war die Antwort. Mir wurde gesagt das ich mich an das frueher zustaendige wenden muesse. Wo auch damals diverse Verfahren statt gefunden hatten. Dieses widerum sagte mir das es ja nach Wohnortwechsel in einen anderen Zustaendigkeitsbereich nicht mehr zustaendig waere . Ich solle mich ans zustaendige wenden...So schliesst sich der Kreis des Wahnsinns dann wieder... Ich kann im Endeffekt also nicht einmal einen Antrag zur Durchsetzung von Auskunftspflicht nach §1686 stellen..
So einfach ist es im selbsternannten Rechtstaat § 1686 BGB (Auskunftspflicht) und Umgangsrecht auszuhebeln. Wusste ich so auch noch nicht.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen bzw. was kann ich effektiv tun?
erbitte Rat in Bezug auf folgendes.
Nachdem ich über einen längeren Zeitraum viel Nerven gelassen und Geld bei Gericht verloren habe, Umgang staendig sabotiert wurde habe habe ich es vor 10 Jahren sein zum Selbstschutz sein lassen.
Jetzt aber ist mein Kind alt genug (13 Jahre) zur eigenständigen Kommunikation und auch Entscheidungen zu treffen. Deshalb möchte ich nun wieder Kontakt aufnehmen und eine Beziehung aufbauen. Dazu kommt das ich erwerbsunfähig bin, von der Unterhaltskasse nichts mehr zu fürchten habe.
Durch diese habe ich aber erfahren das die Mutter in einen anderen Landkreis verzogen ist. Und nach aller groesster Wahrscheinlichkeit eine Meldeauskunftssperre verfuegt hat, hoechstwahrscheinlich beim Einwohnermeldeamt. Do das selbst das Jugendamt keinen zugriff hat, die Unterhaltskasse die Adresse nicht5 mal denen weitergeben darf.
Bevor spekuliert wird- es gibt nichts. Keine Gewalt, Kindeswohlgefaehrdung.. gar nichts. Das spielt aber in der BRD keine Rolle wenn eine Mutter bei den Behörden irgendwas erzaehlt.
Die zustaendige Abteilung des Jugendamtes ist also so nicht in der Lage mein Recht auf Auskunft und auch Umgang zu veranlassen, da es die Mutter nicht kontaktieren kann in Unkenntniss aller Kontaktdaten.
Im jetzt aktuellen Landkreis gibt es drei Amtsgerichte. Welches zustaendig ist kann ohne Adresse nicht ermittelt werden so das ich mich dort hin wenden koennte. Ich habe das bei dem Bevoelkerungsanzahl groesstem getan und das war die Antwort. Mir wurde gesagt das ich mich an das frueher zustaendige wenden muesse. Wo auch damals diverse Verfahren statt gefunden hatten. Dieses widerum sagte mir das es ja nach Wohnortwechsel in einen anderen Zustaendigkeitsbereich nicht mehr zustaendig waere . Ich solle mich ans zustaendige wenden...So schliesst sich der Kreis des Wahnsinns dann wieder... Ich kann im Endeffekt also nicht einmal einen Antrag zur Durchsetzung von Auskunftspflicht nach §1686 stellen..
So einfach ist es im selbsternannten Rechtstaat § 1686 BGB (Auskunftspflicht) und Umgangsrecht auszuhebeln. Wusste ich so auch noch nicht.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen bzw. was kann ich effektiv tun?