05-06-2025, 09:37
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05-06-2025, 09:52 von Vollstreckungsziel.)
(04-06-2025, 18:36)Nappo schrieb: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt würde ich auf eine gerichtliche Feststellung der Vaterschaft pochen. Es ist manchmal besser, dass teurere Produkt zu kaufen, auch wenn es abgedroschen klingt.
evtl. kann das auch abschreckende Wirkung haben. Man wird sehen. Du hast Null Ahnung was im Hintergrund läuft. Der Anwalt würde auf Kosten des Steuerzahlers das verfahren sowieso für seine Ex bezahlt bekommen. Entweder von Dir, weil Du verlierst, oder vom Staat, weil sie verliert. Warum kommt er also so? Smarte Lösung? Da habe ich bei Juristen Misstrauen.
Da sind evtl. noch einige andere im Tunnel. Warum solltest Du auch der Einzige gewesen sein, mit dem die es probiert. Eine maximale Streuung bei der Suche nach einem Hengst, erhöht die Chance auf ein Kind - und erhöht die Chance in Buntland bleiben zu dürfen.
Um diese Gestalten kreiseln Leute mit Bullshit-Job und Helferkomplex in Bataillonsstärke herum. Lass sie kommen und gehe keinen cm auf sie zu. Am Ende stellt es sich heraus, wo der Frosch die Locken hat.
Ja, genau das habe ich mir auch gedacht und dann gestern dem Anwalt per Mail nochmals mitgeteilt, dasss ich auf eine gerichtliche Feststellung bestehe und nichts anderes akzeptiere.
Die können sich ruhig die Arbeit machen und sollen maximalen Widerstand spüren.
Bis jetzt sind auch 6 Wochen vergangen und zu Anfang wollte ich einfach keine Daten rausgeben und hab ihr immer wieder klar gemacht, dass es ihr Problem ist und ich Stand jetzt rechtlich gesehen ein niemand bin, der daran nicht beteiligt ist und ich auch freiwillig einen Scheiß muss.
(04-06-2025, 18:50)p__ schrieb:(04-06-2025, 11:35)Vollstreckungsziel schrieb: Aber der Träger müsste doch die tatsächlichen Kosten gegenrechnen und nicht pauschal einen Betrag nehmen?
Betreuungsunterhalt beträgt immer mindestens 1200 EUR. Das ist die Basis. Das kann sie oder die Stelle, auf die ihre Ansprüche übergegangen sind geltend machen. Egal wie sie wohnt, wer ihr den Kaffee bezahlt, was sie tut. Sind nicht alle Ansprüche übergegangen, kann sie den Rest selbst geltend machen. Du kannst es drehen wie du willst, am Ende zahlst du mindestens diesen Betrag. Die Ausnahmen sind exotisch und hier nicht zutreffend. Zum Beispiel, wenn sie so viel Vermögen hätte, dass dies eigenens Einkommen generiert. Ich glaube allerdings nicht, dass sie Vermögen hat, sondern dass sie auf der Suche nach einem solchen ist.
Ja, aber wenn ich ihr 1200 und dem Kind dann noch 430 oder was auch immer abdrücken müsste, würde ich meinen Selbstbehalt doch weit unterschreiten.
Ich finde bisher eigentlich immer nur die Aussage, dass es keinen Mindestbetrag beim Betreuungsunterhalt gibt, sondern dass der individuell berechnet wird.
Wenn die Alte also in einer Unterkunft lebt, kann sie stand jetzt nur wenig oder keinen Betreuungsunterhalt geltend machen.
(04-06-2025, 22:29)Nintendo schrieb: Wie wäre es, wenn du dem privaten Test zustimmst, und wenn er dann doch positiv sein sollte, dann streitest du das Ergebnis als Betrug ab und pochst auf den gerichtlichen Test? Kostet maximal 200€ mehr, aber in so einer Situation könnte ich garnicht oft genug testen.
Ganz einfach, weil die Gegenseite sagen könnte der Test sei rechtskräftig weil es dieses oder jenes Labor ist.
Ich hab deswegen bereits jetzt das Angebot ausgeschlagen und bleibe bei der gerichtlichen Feststellung.
(04-06-2025, 23:03)kay schrieb: Um die psychische Belastung fuer einen selbst zu minimieren, wuerde ich wohl anbieten den Test im Labor MEINER Wahl und unter MEINER Beaufsichtigung der Probenentnahmen zu machen. Dann weisst Du wenigstens Bescheid was Sache ist. Und die 200 Euronen sind meiner Meinung nach gut investiertes Geld wenn manN dann weiss woran manN ist. Danach kann manN sich um die Konsequenzen kuemmern die eh frueher oder spaeter wohl kommen. Oder eben auch nicht.
Ja, das war auch mein erster Gedanke. Einfach endlich schnell eine Lösung und Frieden. Aber so Entscheidungen, die unter Panik getroffen werden und dem Wunsch nur Ruhe zu haben, sind meist keine guten Entscheidungen.
(04-06-2025, 23:32)Alimen T schrieb: Da ich selber Beutreuungsunterhaltistinenser fast wäre ( Selbstbehalt sei Dank)
Wäre meine Idee den gerichtlichen Weg zu gehen .
Das kann sich bis zu 1,5 Jahre ziehen
Das sind vermutlich 1,5 Jahre wo man kein Unterhalt zahlen muss,
wenn die Gegenseite es verpennt.
Da man diesen merkwürdigen Weg gegangen ist, unterstelle ich mal Halbwissen bei
der Gegenseite .
ehrlich gesagt bin ich teils sehr froh, dass die Dame so verpeilt ist und selbst die Leute in der Unterkunft wohl keine gute Hilfe sind.
Auch. dass das Jugendamt bisher keine Rolle spielt ist wohl ganz gut, wenn ich so sehe was andere hier in dem Forum über diese Organisation schreiben.
Sie hat ja bisher nur ein Beratungsangebot bekommen. Kann aber natürlich gut sein, dass der Anwalt eine Empfehlung des Amtes ist. Wobei ich bei seiner Spezialisierung eher annehme, dass der irgendwie mit dem BAMF zu tun hat.
Aber ich denke nicht, dass ein gerichtlicher Vaterschaftstest sich so lange hinziehen wird. Ich hatte jetzt etwas gehört von max. 10 Wochen, wenn der Anwalt jetzt einen Antrag stellt.
Aber ja, 1,5 Jahre wären auch ok... Aber ich hab mir den Optimismus schon abgewöhnt in der Angelegenheit.