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Eventuell Vater widerwillen
#8
(04-06-2025, 10:03)Austriake schrieb: Mich würde da stutzig machen, daß ein privater Abstammungsnachweis verlangt wird. Offenbar traut ihr nicht mal der eigene Anwalt, sonst wäre der mit Vollgas in die gerichtliche Vaterschaftsfestellung gegangen. Wenn die Mutter beim Jugendamt dich als Vater angibt, dann betreibt das Jugendamt seinerseits (als Vertreter des Kindes) die Vaterschaftsfeststellung - auf Steuerzahlers Kosten. Den Anwalt muß Mutti selber zahlen. Also - warum wählt Mutti diesen Weg?

Ich wundere mich auch schon seit längerem über ihr seltsames Verhalten. Mit dem Jugendamt lief bisher gar nichts. Sie bekam erst am 23. oder 24. Post von denen bzgl eines Beratungsangebots und diesem ganzen Quatsch. Das hatte sie dann als Druckmittel genutzt um mir dann zu zeigen "guck mal, das ist was offizielles, lass uns das dort doch feststellen". 
Habe darauf nur kalt und juristisch mit der immer gleichen Phrase reagiert, nämlich dass ich nur auf an mich adressierte behördliche Post reagiere.

Ich hatte jetzt angenommen, dass ihr Anwalt von Migration & Soziales ihr das vorschlägt, weil es das normale Prozedere ist und evtl günstiger für alle.
Diese ganze Feststellung will sie vermutlich nur weil die Sozialarbeiter sie wohl dazu gedrängt haben, ansonsten wohl keine Leistungen und Hilfe.

Eventuell musste sie ihrem Anwalt auch mehrere Kandidaten nennen und dann kann es natürlich sein, dass private Tests dann unter deren Initiative das klügere sind.
Aber das ist alles spekulativ.

Der Anwalt hat nun natürlich indirekt Druck gemacht, dass ich doch bitte "zum Wohle des kindes" (Diese dumme Phrase...) eine Rückmeldung gebe, ob ich mit einem privaten Test einverstanden bin.
Ich hab jetzt ein wenig nachgedacht und irgendwie ist mir das alles zu seltsam und ich glaube ich würde vermutlich auch auf Ewig meine Zweifel haben, wenn ich die Kontrolle dahingehend abgebe. Denke über ein Gericht wäre eine gute Idee. Wenn sich die Mutter nicht sicher ist, wird sie da vlt auch zurückschrecken. Zahlen muss sie ja in ihrer Situation eh nichts. Das übernimmt ja der Steuerzahler für Leute im Asylverfahren oder worin sie auch immer ist.

(04-06-2025, 10:25)p__ schrieb:
Zitat:Aber solange sie in der Unterkunft lebt, müsste es doch gering sein. Sie hat ja noch keine eigene Wohnung usw zugewiesen bekommen, also müsste sich das Jugendamt doch erstmal nur KU holen?

Das spielt keine Rolle. Auch eine Mutter, die beispielsweise irgendwo mietfrei lebt hat vollen Anspruch. Das Jugendamt hat mit Betreuungsunterhalt nichts zu tun. Es darf beraten, mehr nicht. Eine Beistandschaft kümmert sich nur um den Kindesunterhalt. Vielmehr wird der Träger ihrer gegenwärtigen Leistungen sich den Anspruch krallen und gegen dich geltend machen, denn damit ist er Kosten für sie los.

Mit solchen Damen sich auch nur in die Nähe einer Kinderzeugung zu begeben zählt zu den schlimmsten Dingen, die man als Mann überhaupt machen kann. Wenn du der Vater bist, werden die Folgen Jahrzehnte deines Lebens bestimmen. Gerade beim Betreuungsunterhalt kann es sogar sein, dass der weit länger als drei Jahre geht, § 1615l hat die Schwelle auf einfache Billigkeit herabgestuft und nicht arbeiten zu dürfen wäre so ein Grund. Hinzu kommt, dass wie schon im Thread erwähnt häufig organisiertes Verbrechen die eigentlichen Antriebe sind. Die kennen alle Möglichkeiten und nutzen sie aus.

Denke dann muss ich mir wohl einen Anwalt nehmen um da doch was rauszuholen, ansonsten zu teuer. 
Aber der Träger müsste doch die tatsächlichen Kosten gegenrechnen und nicht pauschal einen Betrag nehmen? 
Ich weiß nicht mal, ob der Träger das dann bei mir einfordert oder wie das läuft. Ich hatte eher gedacht es wird kritisch, sobald sie eine Wohnung gestellt bekommt und die Kosten greifbarer werden sollten. 

Und ja ich weiß, bzgl der Zeugung haben mir sicher schon 20 Leute die Leviten gelesen. Leider ist die Situation jetzt da. Gelernt habe ich daraus längst in dem Moment als das ganze losging. 
Und ja ich habe dumm gehandelt. Da ich davor eher gute Erfahrungen hatte und das wohl auf sie projiziert habe. 
Letztlich war vieles von dem was sie mir erzählte auch alles halbgar. Sie wohnte bei ihrer Tante und die warf sie wohl raus, als sie merkte dass ihre Nichte Schwanger ist. 
Sie arbeitete angeblich, aber scheint mir nicht so als hätte sie ne Arbeitserlaubnis gehabt, sondern wohl nur ihre Tante, weil sie wohl auch deren Putzjobs übernahm, wenn die Tante auf Reisen war. Also alles wieder höchst eigenartig, aber ich hab mir zu der Zeit nichts dabei gedacht.
Das alles habe ich jetzt erst nachträglich so richtig verstanden.

(04-06-2025, 10:03)Austriake schrieb: Mich würde da stutzig machen, daß ein privater Abstammungsnachweis verlangt wird. Offenbar traut ihr nicht mal der eigene Anwalt, sonst wäre der mit Vollgas in die gerichtliche Vaterschaftsfestellung gegangen. Wenn die Mutter beim Jugendamt dich als Vater angibt, dann betreibt das Jugendamt seinerseits (als Vertreter des Kindes) die Vaterschaftsfeststellung - auf Steuerzahlers Kosten. Den Anwalt muß Mutti selber zahlen. Also - warum wählt Mutti diesen Weg?

so als Nachtrag: Vielleicht will der Anwalt nur Zeit und Geld sparen. Evtl die wahrscheinlichste Erklärung. 
Wenn es aber mehrere Kandidaten gibt geht eine gerichtliche Feststellung nicht, weil wohl nur gegen einen zur Zeit sowas gestellt werden kann, wenn es mehrere gibt, wird das ein langes Prozedere. Auch nicht unwahrscheinlich, aber auch spekulativ. Evtl gehts nur um Zeit und Geld so wie immer.
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