04-06-2025, 10:25
Zitat:Aber solange sie in der Unterkunft lebt, müsste es doch gering sein. Sie hat ja noch keine eigene Wohnung usw zugewiesen bekommen, also müsste sich das Jugendamt doch erstmal nur KU holen?
Das spielt keine Rolle. Auch eine Mutter, die beispielsweise irgendwo mietfrei lebt hat vollen Anspruch. Das Jugendamt hat mit Betreuungsunterhalt nichts zu tun. Es darf beraten, mehr nicht. Eine Beistandschaft kümmert sich nur um den Kindesunterhalt. Vielmehr wird der Träger ihrer gegenwärtigen Leistungen sich den Anspruch krallen und gegen dich geltend machen, denn damit ist er Kosten für sie los.
Mit solchen Damen sich auch nur in die Nähe einer Kinderzeugung zu begeben zählt zu den schlimmsten Dingen, die man als Mann überhaupt machen kann. Wenn du der Vater bist, werden die Folgen Jahrzehnte deines Lebens bestimmen. Gerade beim Betreuungsunterhalt kann es sogar sein, dass der weit länger als drei Jahre geht, § 1615l hat die Schwelle auf einfache Billigkeit herabgestuft und nicht arbeiten zu dürfen wäre so ein Grund. Hinzu kommt, dass wie schon im Thread erwähnt häufig organisiertes Verbrechen die eigentlichen Antriebe sind. Die kennen alle Möglichkeiten und nutzen sie aus.