03-06-2025, 14:38
Dann zählt er unterhaltsrechtlich als Minderjähriger. Das bedeutet bis Schulende weiterhin niedriger Selbstbehalt für dich, Abstufungen und Aufstufungen, höchster Rang. Danach wird alles anders. Als normaler Volljähriger sinkt er im Rang, du hast den hohen Selbstbehalt.