02-06-2025, 18:19
Dann mal los:
Aktenvermerk
vom xx.xx.xxxx xx:xx:xx Uhr
Am Sonntag, den xx.xx.xxxx, wurde ich als zuständiger Richter von einem privaten langjährigen Freund, Karl Kindssorge, um ein Gespräch ohne Angabe des Grundes gebeten. In Unkenntnis darüber, um was es geht, rief ich bei dem Freund an.
Der Freund schilderte, dass er die Beteiligten kenne und ein gutes Wort im Sinne des gemeinsamen Kindes der Beteiligten einlegen wolle.
Das Kindeswohl solle unbedingt an erster Stelle stehen.
Die Kindsmutter sei mit Vorsicht zu genießen. Der Kindsvater sei auch nicht einfach.
Es habe eine Eskalation gegeben, bei der auf Seiten der Kindsmutter Drogenmissbrauch im Spiel gewesen sei. Die Kindsmutter sei für das Kind nicht erreichbar gewesen.
Auf meine Nachfrage, woher er wisse, dass dieses Verfahren von mir als zuständigem Richter geführt wird, gab er an, dass der Bruder des Kindsvaters ihm vom Gewaltschutzverfahren (AKTENZEICHEN) zwischen den Beteiligten berichtet habe und dass ein Richter namens "RICHTERMANN" der zuständige Richter sei. Er habe dann dem Bruder des Kindsvaters gegenüber angegeben, er kenne mich privat.
Ich habe keinerlei inhaltlichen Kommentar zum Verfahren abgegeben. Ich hätte das insgesamt sehr kurze Gespräch sofort abbrechen müssen, war aber in der Situation so perplex, dass ich zuhörte. Karl Kindssorge ist seit der Kindheit mit meiner Ehefrau sehr eng befreundet [blafasel: Familienverhältnisse und wie gut man sich kennt].
Durch die Schilderungen zugusten des Kindsvaters und zulasten der Kindsmutter ist eine neutrale Ausübung des Amtes fraglich.
[blafasel: warum er Verfahren nicht fortführen kann]
gez. Richtermann
Richter am Amtsgericht
Anmerkung: bei der vom Richter angesprochenen "Eskalation" handelt es sich um eine Begebenheit, bei der mein Bruder und ein neutraler Dritter anwesend waren und die so auch dem JA gemeldet worden ist - die Schnarchnasen haben ja "ermittelt", aber natürlich insgesamt nichts weiter gemacht. Es liegt zu dieser "Eskalation" auch eine Stellungnahme beim JA vor, nach der dieses verlangt hat. Weiter rausgekommen ist dann nichts und die "Eskalation" in den Gesamtermittlungen untergegangen.
Aktenvermerk
vom xx.xx.xxxx xx:xx:xx Uhr
Am Sonntag, den xx.xx.xxxx, wurde ich als zuständiger Richter von einem privaten langjährigen Freund, Karl Kindssorge, um ein Gespräch ohne Angabe des Grundes gebeten. In Unkenntnis darüber, um was es geht, rief ich bei dem Freund an.
Der Freund schilderte, dass er die Beteiligten kenne und ein gutes Wort im Sinne des gemeinsamen Kindes der Beteiligten einlegen wolle.
Das Kindeswohl solle unbedingt an erster Stelle stehen.
Die Kindsmutter sei mit Vorsicht zu genießen. Der Kindsvater sei auch nicht einfach.
Es habe eine Eskalation gegeben, bei der auf Seiten der Kindsmutter Drogenmissbrauch im Spiel gewesen sei. Die Kindsmutter sei für das Kind nicht erreichbar gewesen.
Auf meine Nachfrage, woher er wisse, dass dieses Verfahren von mir als zuständigem Richter geführt wird, gab er an, dass der Bruder des Kindsvaters ihm vom Gewaltschutzverfahren (AKTENZEICHEN) zwischen den Beteiligten berichtet habe und dass ein Richter namens "RICHTERMANN" der zuständige Richter sei. Er habe dann dem Bruder des Kindsvaters gegenüber angegeben, er kenne mich privat.
Ich habe keinerlei inhaltlichen Kommentar zum Verfahren abgegeben. Ich hätte das insgesamt sehr kurze Gespräch sofort abbrechen müssen, war aber in der Situation so perplex, dass ich zuhörte. Karl Kindssorge ist seit der Kindheit mit meiner Ehefrau sehr eng befreundet [blafasel: Familienverhältnisse und wie gut man sich kennt].
Durch die Schilderungen zugusten des Kindsvaters und zulasten der Kindsmutter ist eine neutrale Ausübung des Amtes fraglich.
[blafasel: warum er Verfahren nicht fortführen kann]
gez. Richtermann
Richter am Amtsgericht
Anmerkung: bei der vom Richter angesprochenen "Eskalation" handelt es sich um eine Begebenheit, bei der mein Bruder und ein neutraler Dritter anwesend waren und die so auch dem JA gemeldet worden ist - die Schnarchnasen haben ja "ermittelt", aber natürlich insgesamt nichts weiter gemacht. Es liegt zu dieser "Eskalation" auch eine Stellungnahme beim JA vor, nach der dieses verlangt hat. Weiter rausgekommen ist dann nichts und die "Eskalation" in den Gesamtermittlungen untergegangen.