02-06-2025, 08:08
(02-06-2025, 00:01)Alimen T schrieb: Also die Differenz von UV zu zum Beispiel 140% Kindesunterhalt
wirkt sich Bürgergeldmindernd aus
Soweit ich weiß, wirkt sich "bedarfsüberschüssiges" Kindergeld auf den Bedarf der Mutter aus.
Kann das Kind seinen eigenen Bedarf decken, bspw. aus Kindergeld zusammen mit Unterhalt, Unterhaltsvorschuß oder eigenem Einkommen, so wird das überschüssige Kindergeld dem kindergeldberechtigten Elternteil als sonstiges Einkommen angerechnet – hier spricht man dann vom übergehendem Kindergeld. Also es ist schon so, wie du schreibst.
Eigentlich war zwischen Mutter und Sohn vereinbart, dass er das Kindergeld seit ein paar Monaten ausgezahlt bekommen sollte.
Da ist aber auch nichts passiert.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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