28-05-2025, 17:52
Auf jeden Fall eins unterlassen: Der Ex antworten. Auch nicht mit Sätzen wie "Dazu möchte ich nichts sagen, es gilt eine Kontaktsperre". Nichts. Und Nichts heisst Nichts.
Der Verfahrensbeiständin kannst auch sagen, dass du zu allen möglichen Dingen Nachrichten der Mutter erhälst, was du denn tun sollst, es gelte doch eine richterliche Kontaktsperre.
Der Verfahrensbeiständin kannst auch sagen, dass du zu allen möglichen Dingen Nachrichten der Mutter erhälst, was du denn tun sollst, es gelte doch eine richterliche Kontaktsperre.